top of page

EU erklärt kritische Bürger zu Gesetzlosen

  • Autorenbild: Thomas Tratnik
    Thomas Tratnik
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Wie ein Sanktionsinstrument zur Waffe gegen Meinungsfreiheit wird


Mit stiller Einigkeit der Mitgliedstaaten hat die Europäische Union eine Grenze überschritten, die bislang als unantastbar galt: Erstmals werden EU-Bürger mit umfassenden Sanktionen belegt, nicht wegen Straftaten, sondern wegen politischer Meinungen. Wer die Ukraine-Politik der EU kritisiert, riskiert inzwischen den vollständigen Entzug seiner Bürgerrechte – ohne Anklage, ohne Verfahren, ohne Verteidigungsmöglichkeit.


Der deutsche Europaabgeordnete Michael von der Schulenburg bringt es drastisch auf den Punkt:„Diese Menschen wurden zu Gesetzlosen erklärt. Wir kehren zurück ins Mittelalter.“


Sanktionen ohne Gesetz, Verfahren oder Begründung

Was sich technisch als „Sanktionsentscheidung des Europäischen Rates“ liest, bedeutet faktisch die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Vernichtung der Betroffenen. Bankkonten werden eingefroren, Reisen verboten, berufliche Tätigkeit unmöglich gemacht. Selbst Unterstützungsleistungen Dritter sind untersagt.


Der entscheidende Punkt: Keiner der Betroffenen hat gegen geltendes Recht verstoßen.

Es gibt keine Anklage, kein Gerichtsurteil, keine Beweisaufnahme. Die Betroffenen erfahren oft erst von den Sanktionen, wenn ihre Konten gesperrt sind. Eine vorherige Anhörung findet nicht statt.


Der Fall Jacques Baud: Kritik als „Propaganda“

Besonders exemplarisch ist der Fall des Schweizer Obersts a. D. Jacques Baud. Der frühere NATO- und UNO-Mitarbeiter, bekannt als nüchterner geopolitischer Analyst, wurde auf die EU-Sanktionsliste gesetzt, weil er angeblich ein „Sprachrohr russischer Propaganda“ sei.


Konkrete Belege? Fehlanzeige.Gesetzesverstöße? Keine.Verbindungen zu Russland? Nicht belegt.

Eine der zentralen Anschuldigungen beruht darauf, dass Baud eine Aussage eines ukrainischen Regierungsvertreters zitiert haben soll – was von der EU kurzerhand als „Verschwörungstheorie“ etikettiert wurde.


Rechtsstaat im Blindflug

Ein im Auftrag von von der Schulenburg erstelltes Rechtsgutachten offenbart ein erschreckendes Bild:Der Entscheidungsprozess ist vollständig intransparent. Niemand weiß, wer entscheidet, auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien.


Dr. Alexandra Hofer, Völkerrechtlerin an der Universität Utrecht, bestätigt:„Die Betroffenen erhalten keinerlei Informationen. Keine Anschuldigungen, keine Fakten. Es handelt sich nicht um eine rechtliche, sondern um eine administrative Maßnahme.“


Der Europäische Gerichtshof bietet kaum Schutz. Er prüft lediglich, ob die knappe Beschreibung formal korrekt ist – nicht aber, ob die Maßnahme verhältnismäßig, gerechtfertigt oder grundrechtskonform ist.


Ein Instrument aus dem Anti-Terror-Recht – gegen eigene Bürger

Brisant ist der Ursprung dieses Sanktionsmechanismus: Er entstammt der Anti-Terror-Gesetzgebung nach dem 11. September 2001. Gedacht war er für mutmaßliche ausländische Terroristen – nicht für EU-Bürger mit unbequemen Meinungen.


Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt der Europäische Rat weitreichende präventive Befugnisse. Heute werden diese gegen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten eingesetzt, die von der offiziellen EU-Linie abweichen.


„Das kann jeden treffen“

Der Politikwissenschaftler Pascal Lottaz warnt:„Ein einziger Absatz, in dem von ‚ausländischer Informationsmanipulation‘ die Rede ist, reicht aus. Wir sind der Willkür anonymer Beamter ausgeliefert.“

Die Sanktionsliste wächst. Unter den Betroffenen finden sich Deutsche, Schweizer, Franzosen – Journalisten, Aktivisten, Analysten. Der gemeinsame Nenner: Kritik an EU-Narrativen.


Psychologischer Druck statt offener Repression

Die Aktivistin Nathalie Yamb beschreibt die Folgen eindrücklich: gesperrte Konten, Reiseverbote, gekündigte digitale Dienste, soziale Isolation. „Das Ziel ist, dich psychisch zu brechen.“


Keine Gefängnisse, keine Schauprozesse – sondern ökonomischer und sozialer Würgegriff. Ein moderner Totalitarismus ohne sichtbare Gewalt, aber mit maximaler Wirkung.


Wo bleiben die Menschenrechte?

Paradox: Die EU hat weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Nationale Gerichte erklären sich für unzuständig.

Was bleibt, ist eine Grundrechtecharta, deren Schutz im Sanktionsfall regelmäßig relativiert wird.

Der ehemalige Anwalt Frank Stadermann nennt das, was hier geschieht, „grundsätzlich inakzeptabel“. Strafe ohne Gesetz, ohne Richter, ohne Verteidigung – das widerspricht jedem rechtsstaatlichen Prinzip.


Fazit: Der gefährliche Präzedenzfall

Was hier etabliert wird, ist kein Randphänomen, sondern ein Systemwechsel. Ein politisches Instrument, das Kritik nicht widerlegt, sondern sanktioniert. Ein Europa, das Meinungsabweichung nicht aushält – und deshalb unterbindet.


Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, wen es trifft. Sondern wann – und wen als Nächsten.

Denn wenn politische Kritik genügt, um Bürgerrechte zu verlieren, ist niemand mehr sicher. #EU

 
 
 

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page