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Staat als Medienrichter? Warum Günthers Aussagen die Pressefreiheit und das Fundament der Demokratie gefährden

  • Autorenbild: Thomas Tratnik
    Thomas Tratnik
  • 15. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

In der Sendung von Markus Lanz erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in seiner Funktion, dass seiner Ansicht nach nur noch Medien am politischen Diskurs teilnehmen sollten, die bestimmte „Qualitätskriterien“ erfüllen, und dass der Staat diese Kriterien festlegen solle. NIUS schloss er ausdrücklich aus.


Daniel Günther

Kernaussage in der Bewertung:

Die von Ministerpräsident Günther skizzierte Idee einer staatlich definierten „Qualitätszulassung“ für Medien stellt keinen Randfehler dar, sondern einen systemischen Bruch mit der Architektur der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.


1. Verfassungsrechtliches Risiko auf Systemebene

Die Einschätzung von Prof. Volker Boehme-Neßler ist kein politisches Statement, sondern eine juristische Risikobewertung. Artikel 5 GG ist bewusst als Abwehrrecht gegen den Staat konstruiert. Sobald der Staat beginnt, Inhalte oder Akteure im Meinungsmarkt zu klassifizieren, verlässt er seine Rolle als Ordnungsrahmen-Setzer und wird Marktakteur mit Sanktionsmacht. Das ist verfassungsrechtlich toxisch.


2. Medienpolitik ≠ Qualitätsmanagement

Was hier rhetorisch als „Qualitätssicherung“ verkauft wird, ist funktional nichts anderes als Gatekeeping durch Exekutivmacht. In jeder anderen Branche würde man das als Wettbewerbsverzerrung und Machtmissbrauch bezeichnen. Medienqualität entsteht durch Publikum, Wettbewerb, Kritik und Reichweite – nicht durch ministerielle Prüfsiegel.


3. Demokratie lebt von Reibung, nicht von Kuratierung

Medienvielfalt ist kein Schönwetterprinzip, sondern der Stresstest der Demokratie. Gerade unbequeme, oppositionelle oder systemkritische Stimmen erfüllen eine Kontroll- und Korrekturfunktion, die der Staat strukturell nicht selbst übernehmen darf, ohne sich zum Richter in eigener Sache zu machen.


4. Politisches Führungsversagen

Wenn ein amtierender Ministerpräsident öffentlich Positionen vertritt, die laut renommierter staatsrechtlicher Expertise klar verfassungswidrig sind, dann ist das kein „Ausrutscher“, sondern ein strategisches Fehlverständnis von Macht, Verantwortung und Verfassungsbindung.

In der Sprache moderner Unternehmensführung würde man sagen:

Hier liegt ein massiver Compliance-Verstoß gegen die Grundwerte des Systems vor.

5. Konsequenzfrage

Die Forderung nach Rücktritt ist vor diesem Hintergrund keine polemische Eskalation, sondern eine logische Governance-Folge. Wer die Spielregeln der Demokratie relativiert, verliert die Legitimation, sie politisch zu verwalten.


Bottom Line:

Nicht Medien gefährden die Demokratie, sondern politische Akteure, die beginnen, Meinungsvielfalt zu managen statt sie auszuhalten. Eine starke Demokratie braucht keine staatliche Medienaufsicht – sie braucht mündige Bürger, offene Diskurse und Politiker mit verfassungsrechtlichem Kompass.







 
 
 

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