Deutschlands Corona-Regime: Warum Robert F. Kennedy ins Schwarze trifft
- Thomas Tratnik

- 14. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Jan.
Plädoyer für ein Corona-Amnestiegesetz
Wenn politische Verantwortungsträger beginnen, sich selbst frühzeitig Vergebung zuzusprechen, ist Wachsamkeit geboten. Als Jens Spahn im April 2020 erklärte, man werde einander „viel verzeihen müssen“, war das weniger Demut als vielmehr eine präventive Immunisierung gegen spätere Verantwortung.

Gemeint war nie die Gesellschaft – gemeint war das politische Establishment selbst.
Was folgte, war kein Fehlerdiskurs, sondern eine systematische Selbstrechtfertigung. Während Existenzen zerstört, Grundrechte suspendiert und der gesellschaftliche Zusammenhalt bewusst aufgekündigt wurden, begann parallel die moralische Absolution der Entscheidungsträger. Spätere Ehrungen, Lobreden und geschichtsvergessene Würdigungen – etwa für Angela Merkels Corona-Politik – markieren keinen Akt der Versöhnung, sondern eine Verhöhnung der Betroffenen.
Autorität statt Aufklärung
Das eigentliche Versagen lag nicht darin, dass wissenschaftliche Einschätzungen sich änderten. Das ist der Normalfall von Erkenntnis. Das politische Totalversagen bestand darin, Wissenschaft zu selektieren, Dissens zu delegitimieren und Macht mit angeblicher Alternativlosigkeit zu legitimieren. Wer nicht in die Drosten-Schablone passte, wurde medial entsorgt, beruflich beschädigt oder strafrechtlich verfolgt.
Staat und Leitmedien bildeten eine Resonanzkammer, in der abweichende Meinungen nicht widerlegt, sondern diffamiert wurden. Begriffe wie „Schwurbler“, „Gefährder“ oder „unsolidarisch“ ersetzten Argumente. Die Folge war ein Klima der Angst – nicht vor dem Virus, sondern vor sozialer, wirtschaftlicher und juristischer Vernichtung.
Keine Gnade für den Bürger
Während Politiker sich gegenseitig Vergebung zusicherten, zeigte der Staat gegenüber Bürgern keinerlei Milde. Maskenverstöße im Freien, Bußgelder für Spaziergänge, Strafverfahren gegen Ärzte – all das wurde mit einer Härte exekutiert, die in keinem Verhältnis zur Gefährdung stand. Und bis heute wird dieses Vorgehen als „rechtsstaatlich korrekt“ verkauft.
Genau hier setzt die Intervention von Robert F. Kennedy Jr. an. Mit seinem Schreiben an die deutsche Gesundheitsministerin und seinem begleitenden Video hat er ausgesprochen, was in Deutschland politisch tabuisiert ist: Dass Maskenzwang, faktischer Impfzwang und die Kriminalisierung ärztlicher Entscheidungen massive Eingriffe in Grundrechte darstellen.
Der Kern der Kritik
Kennedy spricht nicht über Randaspekte. Er adressiert den systemischen Bruch:
– den Angriff auf die ärztliche Therapiefreiheit
– die Entrechtung von Patienten
– die politische Instrumentalisierung von Medizin
– die Kriminalisierung von Dissens
Er fordert die Beendigung laufender Verfahren, die Rehabilitierung verurteilter Ärzte und Patienten und eine grundlegende Kurskorrektur. Nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus rechtsstaatlicher Logik.
Die reflexhaften Reaktionen aus Berlin – empörte Zurückweisungen, semantische Ausflüchte, formale Nebelkerzen – bestätigen unfreiwillig die Berechtigung seiner Kritik. Wer ernsthaft behauptet, es habe keine Einschränkung der Therapiefreiheit gegeben, negiert die Realität tausender Verfahren, Existenzen und Schicksale.
Die dokumentierte Realität
Über tausend Ärzte wurden wegen Maskenattesten verfolgt. Nicht wegen Betrugs, nicht wegen Gefährdung, sondern weil sie Patienten halfen. Spätestens mit den RKI-Files ist belegt, dass die epidemiologische Wirksamkeit der Maßnahmen intern selbst angezweifelt wurde – während nach außen Härte demonstriert wurde.
Ärzte standen vor einer ethischen Entscheidung: Staatsraison oder Patientenwohl. Viele entschieden sich für Letzteres – und zahlten einen hohen Preis. Dass man ihnen heute noch Verfassungsbruch vorwirft, während die politischen Verantwortlichen sich selbst feiern, offenbart die moralische Schieflage dieses Systems.
Impfzwang durch soziale Vernichtung
Noch gravierender war die Situation bei den modRNA-Impfungen. Die Behauptung eines Fremdschutzes bildete die Grundlage für G2-Regime, Ausgrenzung und faktischen Zwang. Heute wissen wir: Diese Behauptung war nicht haltbar. Dennoch wurden Millionen Menschen stigmatisiert, ausgeschlossen und unter Druck gesetzt.
Auch hier gilt: Ärzte, die ihren Patienten halfen, wurden verfolgt. Politiker, die falsche Versprechen machten, blieben unbehelligt.
Amnestie jetzt – Verantwortung später
Ein funktionierender Rechtsstaat hätte längst reagieren müssen:
Amnestie für Ärzte und Patienten, die im Kontext der Corona-Maßnahmen verfolgt wurden.
Konsequente Aufarbeitung der politischen Entscheidungen, die auf Täuschung, Machtmissbrauch und Grundrechtsverletzungen beruhten. Genau das fordert Kennedy – nicht mehr und nicht weniger.
Der Fall Josef D.: Ein Menetekel
Der Fall des Münchener Allgemeinarztes Josef D. steht exemplarisch für ein System, das Widerstand brechen will. Hausdurchsuchungen, tausende Seiten Akten, jahrelange Verfahren – wegen sieben Attesten. Strafverschärfend wirkte nicht medizinisches Fehlverhalten, sondern politische Haltung.
Das ist kein Ausrutscher. Das ist Methode.
Fazit
Robert F. Kennedy hat einen wunden Punkt getroffen. Nicht, weil er von außen urteilt, sondern weil er Prinzipien verteidigt, die in Deutschland während der Corona-Jahre preisgegeben wurden: Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, medizinische Ethik.
Ein Corona-Amnestiegesetz wäre kein Zeichen von Schwäche. Es wäre ein Signal der Rückkehr zur Vernunft. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Kennedy recht hat. Die Frage ist, wie lange sich Deutschland noch weigert, hinzusehen.






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