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Daniel Günther und der neue Ordnungsanspruch der Union

  • Autorenbild: Thomas Tratnik
    Thomas Tratnik
  • vor 6 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Medienkontrolle als Demokratiepolitik – oder Demokratieabwehr?



Der Vorstoß von Daniel Günther, Vorsitzender der CDU Schleswig-Holstein, markiert eine strategische Verschiebung: Weg von der Verteidigung offener Öffentlichkeit, hin zu einem staatlich kuratierten Debattenraum. Der von Jurist Joachim Steinhöfel kritisierte Leitantrag seines Landesvorstands liest sich weniger als Schutzkonzept, sondern als Ordnungspolitik für Meinungen.


1. Der Kern des Projekts: Kontrolle unter dem Etikett „Schutz“

Was offiziell als Jugend- und Demokratieschutz firmiert, läuft faktisch auf eine Verdichtung staatlicher Eingriffe hinaus:


  • Mindestalter 16 für offene Netzwerke,

  • Klarnamenpflicht,

  • implizite Überwachungs- und Identifizierungsmechanismen.


Das Framing ist bekannt: Nicht Zensur, sondern Fürsorge. Nicht Einschränkung, sondern Prävention. Inhaltlich jedoch wird Meinungsfreiheit neu definiert – nicht als Abwehrrecht gegen den Staat, sondern als regulierbares Gut.


2. Die doppelte Logik der Union

Steinhöfel benennt eine strukturelle Inkonsistenz:Jugendliche gelten als politisch reif genug für Wahlentscheidungen, aber als zu unreif für politische Inhalte auf Plattformen wie TikTok oder Instagram. Diese Asymmetrie ist kein Zufall, sondern funktional.


Demokratische Teilhabe wird akzeptiert, solange sie institutionell kanalisiert ist. Digitale Öffentlichkeit dagegen entzieht sich parteipolitischer Kontrolle – und wird deshalb problematisiert. Nicht der Schutz der Jugend steht im Zentrum, sondern die Eindämmung unkontrollierter Diskurse.


3. Klarnamenpflicht: Der Paradigmenwechsel

Die Forderung nach Klarnamenpflicht markiert den gravierendsten Einschnitt. Sie verkehrt ein zentrales Prinzip liberaler Öffentlichkeit ins Gegenteil:Anonymität als Schutzschild – nicht als Makel.

Juristisch ist die Lage eindeutig: Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass anonyme Meinungsäußerung ein konstitutiver Bestandteil der Meinungsfreiheit ist. Politisch jedoch wird sie zunehmend als Risiko umgedeutet. Der Effekt ist absehbar:


  • Selbstzensur,

  • Risikoverlagerung auf den Einzelnen,

  • Verengung des Debattenraums zugunsten etablierter Akteure.


4. Der gläserne Bürger als Kollateralschaden

Zentrale Klarnamen-Datenbanken schaffen keinen sicheren Raum, sondern ein attraktives Ziel: für Hacker, ausländische Dienste und private Datensammler. Die politische Verantwortung für diese Risiken wird ausgeblendet.


Statt Freiheit vor staatlichem Zugriff zu garantieren, wird Verletzbarkeit institutionalisiert. Der Bürger wird nicht geschützt, sondern verwertbar gemacht.


5. „Hass und Hetze“ als politisches Universalargument

Auffällig ist die strategische Unschärfe zentraler Begriffe. Wo endet strafbarer Inhalt, wo beginnt legitime, wenn auch unbequeme Kritik? Diese Trennlinie bleibt im Antrag bewusst diffus.


Der Effekt: Ermessensspielräume für staatliche und private Gatekeeper, die entscheiden, welche Inhalte „schädlich“ sind. Wahrheit wird damit nicht mehr argumentativ ausgehandelt, sondern administrativ sortiert.


6. Günther, Medienkritik und Machtverständnis

Günthers Aussagen in der ZDF-Sendung Markus Lanz, insbesondere zum Portal „Nius“, offenbaren das zugrunde liegende Denken: Wer als „faktenfrei“ etikettiert wird, verliert implizit sein Recht auf Öffentlichkeit. Die anschließende Zustimmung zu Verboten oder Zensurmaßnahmen ist die logische Konsequenz dieses Machtverständnisses.


Nicht der argumentative Widerspruch ist vorgesehen, sondern die administrative Stilllegung.


7. Fazit: Demokratie verteidigen – oder verwalten?

Die zentrale Frage lautet nicht, ob Hass existiert oder Desinformation ein Problem darstellt. Sie lautet: Wer definiert die Grenzen des Sagbaren – und mit welchen Mitteln?


Der CDU-Vorstoß unter Daniel Günther verschiebt diese Grenzen zugunsten staatlicher Kontrolle und zulasten individueller Freiheit. Die Demokratie wird dabei nicht gestärkt, sondern gegen ihre eigenen Bürger in Stellung gebracht.


Was hier als Schutz verkauft wird, ist in der Konsequenz ein Misstrauensvotum gegen offene Gesellschaft und mündige Öffentlichkeit.





 
 
 

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